Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zweck und Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von CREFIDA AG („CREFIDA“) für ihre Kundinnen und Kunden („Kundinnen und Kunden“).
1.2. Der Vertrag mit der Kundin oder dem Kunden kommt mit der vorbehaltslosen Annahme der Auftragsbestätigung oder eines anderen Vertrags durch die Kundin oder den Kunden zustande. Falls bereits Leistungen erbracht wurden, gilt der Vertrag rückwirkend ab dem Beginn der Leistungserbringung durch CREFIDA. Allfällige Geschäftsbedingungen der Kundin oder des Kunden sind unbeachtlich.
2. Leistungserbringung durch CREFIDA
2.1. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag oder bei Aufnahme der Leistungserbringung vereinbarten Leistungen.
2.2. CREFIDA erbringt ihre Leistungen mit der gehörigen Sorgfalt entsprechend den anwendbaren Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung. Eine über die sorgfältige Vertragserfüllung hinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Sollte die Leistungserbringung den Kauf eines Produkts umfassen, gewährleistet CREFIDA ausschliesslich dessen Tauglichkeit zum vorgesehenen Gebrauch. Besteht die Leistungserbringung in einem Werkvertrag, gewährleistet CREFIDA lediglich die im Vertrag vorgesehenen Spezifikationen. Die Gewährleistung gilt 6 Monate nach der formellen Abnahme des Werkes, unter der Voraussetzung, dass die Mängel nach ihrer Entdeckung umgehend geltend gemacht werden.
2.3. Die Leistungen von CREFIDA stützen sich auf das Verständnis der Gesetze und Rechtspraxis, das CREFIDA zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung hat. Spätere Änderungen können daher Auswirkungen auf die Ergebnisse haben.
2.4. Arbeitsergebnisse und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht von CREFIDA ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
2.5. CREFIDA kann zur Leistungserbringung ohne Weiteres andere CREFIDA-Ländergesellschaften, CREFIDA International Ltd., Brussels Worldwide Services BV (CREFIDA Global Office) oder geeignete Dritte beiziehen, die im Auftrag und auf Rechnung von CREFIDA tätig sind (Recht zur Substitution). Die Verantwortung für die Leistungserbringung gegenüber der Kundin oder dem Kunden verbleibt bei CREFIDA.
3. Pflichten der Kundin oder des Kunden
3.1. Die Kundin oder der Kunde sichert zu, dass sie/er alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um CREFIDA mit der Leistung zu beauftragen, und die für sie/ihn geltenden Gesetze und Vorschriften jederzeit einhält.
3.2. Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen oder Weisungen zu erteilen, die dazu führen, dass CREFIDA auf sie selbst anwendbare Gesetze oder sonstige Vorschriften verletzt.
3.3. Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, CREFIDA rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Vertragsbeziehung relevant sind oder die CREFIDA ausdrücklich anfordert. Die Leistungen von CREFIDA stützen sich auf die zur Verfügung gestellten Informationen, und CREFIDA verlässt sich auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. CREFIDA führt keine Prüfungen dieser Informationen durch und übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte Informationen, mit Ausnahme von Fällen, in denen dies zum Zweck des Vertrags gehört. Verletzt die Kundin oder der Kunde diese Pflicht, entfällt jegliche Haftung von CREFIDA.
3.4. CREFIDA übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen oder sonstigen Aufbewahrungs- und Archivierungsvorschriften der Kundin oder des Kunden.
4. Schutz- und Nutzungsrechte
4.1. Urheber- und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (z. B. Berichte, Präsentationen, Mitteilungen, Beurteilungen, Gutachten, Hilfsmittel, Produkte) sowie das damit verbundene Know-how verbleiben bei CREFIDA, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. CREFIDA räumt der Kundin oder dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Eigengebrauch im Rahmen des Zwecks der Leistung an diesen Arbeitsergebnissen ein.
4.2. Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen oder von Teilen davon sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch die Kundin oder den Kunden ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CREFIDA, oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus dem Vertrag ergibt, zulässig.
4.3. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis zwischen CREFIDA und der Kundin oder dem Kunden gestattet.
5. Vertraulichkeit
5.1. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, von denen sie im Rahmen der Vertragsbeziehung Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für andere Zwecke als zur Erbringung der Leistung zu verwenden.
5.2. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung von Informationen entfällt, wenn: a) die Informationen öffentlich sind oder werden, ohne dass eine Partei für diese Veröffentlichung durch eine Verletzung des Vertrags verantwortlich ist, b) die andere Partei einer Offenbarung ausdrücklich zugestimmt hat, c) die Partei gesetzlich zu einer Offenbarung verpflichtet ist oder einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung Folge leisten muss, d) die Offenbarung zur Wahrung eigener Rechte von CREFIDA notwendig ist, z. B. zur Weiterleitung an Versicherer oder Rechtsberater.
5.3. Die Kundin oder der Kunde stimmt zudem zu, dass CREFIDA die Informationen der Kundin oder des Kunden unter Wahrung der Vertraulichkeit an andere CREFIDA-Ländergesellschaften (auch in Drittstaaten ohne gleichwertiges Datenschutzniveau), CREFIDA International Ltd. und CREFIDA Global Office sowie an von CREFIDA beauftragte Dritte (Dienstleister) weitergeben kann, sofern dies für die Mandatsabwicklung, Qualitätskontrolle, Finanzbuchhaltung, Prüfung der Unabhängigkeit und Befangenheit, für weitere Bekanntgaben gemäss Datenschutzerklärung oder zur Wahrung berechtigter Interessen notwendig ist. Bei einer Weitergabe an Dienstleister stellt CREFIDA sicher, dass diese die Pflicht zur vertraulichen Behandlung der Informationen ebenfalls einhalten.
5.4. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung der Informationen besteht über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus fort. Sie hindert CREFIDA nicht daran, gleiche oder ähnliche Leistungen für andere Kundschaft zu erbringen.
6. Datenschutz
6.1. CREFIDA hält sich an die für sie anwendbaren, gültigen Datenschutzgesetze. Art und Zweck der Bearbeitung, Art der bearbeiteten Personendaten und Kategorien betroffener Personen sowie die Rechte und Pflichten der Kundin oder des Kunden und von CREFIDA ergeben sich aus dem zwischen der Kundin oder dem Kunden und CREFIDA geschlossenen Vertrag oder dem Zweck der Leistungserbringung. Weitere Informationen über die Bearbeitung von Personendaten durch CREFIDA finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite von CREFIDA (www.crefida.ch/datenschutzerklaerung).
6.2. Die Kundin oder der Kunde ist verantwortlich, dass die an CREFIDA übermittelten Personendaten korrekt und vollständig sind und von ihr/ihm selbst rechtmässig bearbeitet werden. Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass die übermittelten Personendaten durch CREFIDA bearbeitet werden dürfen.
6.3. CREFIDA erhält hiermit die allgemeine Genehmigung, Auftragsbearbeiter in Anspruch zu nehmen. CREFIDA wird die Kundin oder den Kunden in geeigneter Form über die in Anspruch genommenen Auftragsbearbeiter informieren.
6.4. CREFIDA verpflichtet die für die Bearbeitung von Personendaten der Kundschaft eingesetzten Mitarbeitenden sowie allfällig weitere involvierte Personen vertraglich zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes und instruiert sie entsprechend.
6.5. CREFIDA trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Personendaten zu gewährleisten.
6.6.CREFIDA wird, sofern dies im Rahmen der Erbringung der Leistungen notwendig ist, mit der Kundin oder dem Kunden zusammenarbeiten und sie/ihn bei der Wahrnehmung ihrer/seiner eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten unterstützen.
6.7. CREFIDA wird nicht ohne Rechtfertigung oder Zustimmung der Kundin oder des Kunden die Personendaten der Kundin oder des Kunden ausserhalb der Schweiz bzw. des europäischen Wirtschaftsraums oder in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau bearbeiten oder bearbeiten lassen. Sofern Personendaten zur Erbringung der Leistung von CREFIDA in Länder ohne angemessenen Datenschutz übermittelt werden müssen, holt CREFIDA von den Empfängern geeignete Garantien zur Sicherstellung des Datenschutzes ein.
6.8. CREFIDA und die Kundin oder der Kunde vereinbaren, dass CREFIDA die Personendaten der Kundin oder des Kunden, nachdem der Zweck der Bearbeitung weggefallen ist, innerhalb einer angemessenen Frist retournieren, löschen, anonymisieren oder deren Verarbeitung sperren wird. CREFIDA kann gestützt auf gesetzliche Gründe oder legitime eigene Interessen Personendaten des Kunden weiterbearbeiten (z. B. gestützt auf gesetzliche oder standesrechtliche Aufbewahrungspflichten oder zu Nachweiszwecken).
7. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird individuell vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das neben dem Auslagenersatz geschuldete Honorar auf den jeweils gültigen anwendbaren Stundensätzen und dem effektiven Zeitaufwand. CREFIDA kann die Stundensätze jederzeit anpassen. Mehrwertsteuer sowie Auslagen werden zusätzlich verrechnet. Kostenvoranschläge oder Offerten basieren auf den von der Kundin oder vom Kunden übermittelten Informationen und stellen unverbindliche Schätzungen dar.
7.1. Das Honorar wird individuell vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das neben dem Auslagenersatz geschuldete Honorar auf den jeweils gültigen anwendbaren Stundensätzen und dem effektiven Zeitaufwand. CREFIDA kann die Stundensätze jederzeit anpassen.
7.2. Mehrwertsteuer sowie Auslagen werden zusätzlich verrechnet.
7.3. Kostenvoranschläge oder Offerten basieren auf den von der Kundin oder vom Kunden übermittelten Informationen und stellen unverbindliche Schätzungen dar.
7.4. CREFIDA kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. CREFIDA hat das Recht, bei Nichtbezahlung der Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist die gesetzlichen Verzugszinsen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Bei Nichtbezahlung kann CREFIDA ihre Leistungen einstellen und die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
7.5. Das Verrechnungsrecht wird ausgeschlossen. Mehrere Vertragspartner haften CREFIDA gegenüber als Solidarschuldner. Die Abtretung von Forderungen aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag durch die Kundin oder den Kunden oder ein Parteiwechsel bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
7.6. Die Kundin oder der Kunde befreit CREFIDA und alle in die Leistungserbringung involvierten Personen hiermit ausdrücklich und unwiderruflich von der Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit und von einem allfälligen Berufsgeheimnis im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten (insbes. Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren) inklusive deren Vorbereitung, im nötigen Ausmass.
8. Zustellungen von CREFIDA
8.1. Zustellungen von CREFIDA gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte von der Kundin oder vom Kunden bekanntgegebene Zustelladresse abgesandt bzw. gemäss seinen Weisungen zu seiner Verfügung gehalten worden sind (physisch oder elektronisch). Als Zeitpunkt des Versandes gilt das bei CREFIDA registrierte Versanddatum bzw. das Datum der Zurverfügungstellung.
8.2. CREFIDA kann weitere Kommunikationsmittel für den Austausch von Daten mit der Kundin oder dem Kunden zur Verfügung stellen oder akzeptieren. Die Bedingungen für die Nutzung von durch CREFIDA zur Verfügung gestellten Kommunikationsformen durch die Kundin oder den Kunden ergeben sich aus den entsprechenden Nutzungsbedingungen. Verlangt die Kundin oder der Kunde die Verwendung von nicht von CREFIDA zur Verfügung gestellten Kommunikationsmitteln für den Austausch von Daten, lehnt CREFIDA jede Haftung für die Übertragung und den rechtzeitigen und vollständigen Empfang ab, auch wenn CREFIDA diese Verwendung akzeptiert.
9. Beanstandungen
9.1.Beanstandungen sind umgehend zu rügen. CREFIDA hat das Recht zur Nachbesserung.
10. Haftung/Sole Recourse
10.1. CREFIDA haftet gegenüber der Kundin oder dem Kunden nur bei rechtswidrigem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Die Haftung von CREFIDA in allen anderen Fällen beschränkt sich auf das Zweifache des gesamten an CREFIDA bezahlten Entgeltes des vorangegangenen Jahres. Die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für indirekte, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.2. Diese Vertragsbeziehung besteht nur zwischen CREFIDA und der Kundin oder dem Kunden. Im Falle des Beizugs von anderen Personen zur Leistungserbringung (Substitution) haftet CREFIDA lediglich für die gehörige Auswahl und Instruktion dieser Dritten.
10.3. Die elektronische Kommunikation von und mit CREFIDA erfolgt über öffentliche, in der Regel nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. CREFIDA lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Kunden infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.
11. Ereignisse ausserhalb der Kontrolle der Parteien
Bei Ereignissen, die ausserhalb der Kontrolle der Parteien stehen (z. B. vorübergehende oder andauernde höhere Gewalt, Naturereignisse, Pandemien, Stromausfälle oder sonstige Ausfälle der Infrastruktur) ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt dauert mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu beenden.
12. Dauer des Vertrags und Kündigung
12.1. Der Vertrag endet durch Erfüllung bzw. Erbringung der vereinbarten Leistung automatisch. Wurde eine bestimmte Laufzeit oder eine Kündigungsfrist vereinbart, endet er mit Ablauf der Laufzeit oder der Kündigungsfrist. Ein Auftragsverhältnis kann zudem von beiden Parteien jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf einen bestimmten Zeitpunkt gekündigt werden. Die Kündigung hat in der gleichen Form zu erfolgen wie der Vertragsabschluss (z. B. Schriftlichkeit).
12.2. Handelt es sich bei der Kundin oder beim Kunden um eine natürliche Person, so erlischt der Vertrag im Falle des Todes, der Verschollenerklärung oder der Handlungsunfähigkeit nicht. Fällt die Kundin oder der Kunde in Konkurs oder wird ein ähnliches Verfahren über sie/ihn eröffnet, erlischt die Vertragsbeziehung erst nach dessen Widerruf bzw. Kündigung durch CREFIDA oder die zuständigen Behörden.
12.3. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt CREFIDA der Kundin oder dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form kostenpflichtig zur Verfügung. CREFIDA ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen oder gestützt auf andere Rechtsgründe berechtigt, Kopien von Unterlagen und Daten der Kundin oder des Kunden zu behalten.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen und staatsvertraglichen Regelungen.
13.2. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der Ort der Zweigniederlassung von CREFIDA, die von der Kundin oder vom Kunden mit der Erbringung der Leistungen betraut wurde. CREFIDA hat indessen auch das Recht, die Kundin oder den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes/Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
14. Gültigkeitsvorbehalt
Sollte eine der vorliegenden Klauseln ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.