Kapitalband
Die Statuten können den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital innerhalb einer Bandbreite zu erhöhen oder herabzusetzen. Das schafft Flexibilität bei Finanzierungsrunden — verlangt aber eine saubere statutarische Grundlage.
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Der Verwaltungsrat muss die Liquidität überwachen und bei drohender Zahlungsunfähigkeit mit gebotener Eile handeln. In der Praxis heisst das: eine rollende Liquiditätsplanung über zwölf Monate, dokumentiert im Protokoll.
- Liquiditätsplanung quartalsweise aktualisieren.
- Massnahmen und Entscheide protokollieren.
- Bei Unterdeckung Revisionsstelle frühzeitig einbeziehen.