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CREFIDA

Steuern2. September 2026

Mehrwertsteuer: die fünf häufigsten Fehler bei der Abrechnung

Vorsteuerabzug, Saldosteuersatz und Auslandleistungen — worauf die ESTV bei Kontrollen besonders achtet.

Nadine Brunner · Leiterin Mehrwertsteuer · 6 Min. Lesezeit

5

Fehlerquellen mit dem grössten Nachzahlungsrisiko

5 Jahre

Verjährungsfrist bei Kontrollen

4x

Abrechnungen pro Jahr im Normalfall

Die Klassiker

Die meisten Korrekturen bei Kontrollen entstehen nicht aus Absicht, sondern aus Routine. Wiederkehrende Buchungen werden übernommen, ohne dass jemand den Sachverhalt neu beurteilt.

  • Vorsteuerabzug auf privat mitbenutzten Fahrzeugen und Immobilien.
  • Bezugsteuer auf Dienstleistungen aus dem Ausland wird vergessen.
  • Saldosteuersatz wird beibehalten, obwohl sich die Tätigkeit verändert hat.
  • Rabatte und Gutschriften werden nicht sauber abgegrenzt.
  • Fehlende Nachweise bei Exportlieferungen.

So beugen Sie vor

Ein kurzer jährlicher Abgleich zwischen Buchhaltung und Abrechnung genügt in den meisten Fällen. Wichtig ist, dass Belege digital auffindbar sind — bei einer Kontrolle entscheidet die Nachweisbarkeit, nicht die gute Absicht.