Die Klassiker
Die meisten Korrekturen bei Kontrollen entstehen nicht aus Absicht, sondern aus Routine. Wiederkehrende Buchungen werden übernommen, ohne dass jemand den Sachverhalt neu beurteilt.
- Vorsteuerabzug auf privat mitbenutzten Fahrzeugen und Immobilien.
- Bezugsteuer auf Dienstleistungen aus dem Ausland wird vergessen.
- Saldosteuersatz wird beibehalten, obwohl sich die Tätigkeit verändert hat.
- Rabatte und Gutschriften werden nicht sauber abgegrenzt.
- Fehlende Nachweise bei Exportlieferungen.
So beugen Sie vor
Ein kurzer jährlicher Abgleich zwischen Buchhaltung und Abrechnung genügt in den meisten Fällen. Wichtig ist, dass Belege digital auffindbar sind — bei einer Kontrolle entscheidet die Nachweisbarkeit, nicht die gute Absicht.